Dachwohnungen sind der Wunsch vieler Menschen auf Wohnungssuche – residiert man doch dann „On Top of the World“, oft einhergehend mit einem schönen Ausblick. Aber auch hier gibt es Fallen!
Diese betreffen vor allem die Dachschrägen. Oft können Sie gar nicht vermieden werden, da nicht überall Staffelgeschosse erlaubt sind. Aber: Sie sollten niemals bis zum Boden reichen, sondern im Idealfall 1 Meter über diesem enden. Warum? Der Bereich, wo die Schräge bis ganz nach unten reicht, ist weder nutz- noch putzbar.
Abhilfe schafft hier, diesen Bereich einfach abzumauern. Keine Angst, die Räume sind auch mit „geringerer“ Nutzfläche zum gleichen Preis genauso verkaufbar – als potenzieller Interessent würde man nämlich sofort über den „Nutzen“ der Nutzfläche zu diskutieren beginnen – wenn man nicht einmal mit einem extra langen Staubsauger oder in knieender Haltung bis zum Ende des Bodens kommt.
Dort, wo Dachgauben erlaubt sind, werden die Räume attraktiver, da man sie besser einrichten kann, mehr Licht und vor allem eine bessere Aussicht bekommt.
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