top of page

Arbeiten zuhause – aber nicht in der eigenen Wohnung

Homeoffice-Lösungen sind nicht mehr wegzudenken. Aber: Homeoffice-Lösungen in der eigenen Wohnung bringen auch Herausforderungen mit sich, die durch die Einrichtung von Büros als Gemeinschaftsräume in Wohngebäuden gelöst werden können.


Ein Büro als Gemeinschaftsraum in einem Wohngebäude sollte optimal ausgestattet sein, um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Dazu gehören vor allem:


Arbeitsplatz: Ergonomische Arbeitsplätze mit Schreibtischen und bequemen Stühlen.


Besprechungsmöglichkeit: Ein separater Bereich für Meetings und Besprechungen, ausgestattet mit einem großen Tisch und bequemen Sitzgelegenheiten.


Garderobenständer: Platz für Gäste, um ihre Mäntel und Jacken aufzuhängen.


Platz zum Kaffeekochen: Eine kleine Küchenzeile mit Kaffeemaschine und Teezubereitungsmöglichkeiten.


WC: Sanitäranlagen, die für die Nutzer des Gemeinschaftsbüros leicht zugänglich sind.


Internetanschluss: Schnelles und zuverlässiges Internet, das für alle Nutzer gleichzeitig zugänglich ist.


Die Einrichtung von Gemeinschaftsbüros in Wohngebäuden bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für diejenigen, die aus verschiedenen Gründen nicht optimal von Zuhause aus arbeiten können;


Ruhe und Konzentration: In einem Gemeinschaftsbüro können sich die Nutzer besser konzentrieren, da sie von den Ablenkungen, die in der eigenen Wohnung häufig auftreten, abgeschirmt sind. Kinder, Haushaltsgeräusche oder andere Störungen sind im Gemeinschaftsbüro kein Thema.


Professioneller Gästeempfang: Kunden und Geschäftspartner können in einem professionellen Umfeld empfangen werden, ohne dass sie die private Wohnung betreten müssen. Dies steigert das professionelle Image und bietet eine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Bereich.


Auch hier gilt ganz besonders: Bei der Einrichtung von Gemeinschaftsbüros in Wohngebäuden ist die faire Verteilung der Betriebskosten notwendig. Hier empfiehlt sich das Verursacherprinzip. Dies bedeutet, dass die Betriebskosten auf die Mieter der Gemeinschaftsbüros verteilt werden.  Die einfachste Möglichkeit ist ein pauschaler Stundensatz, der mit der Hausgemeinschaft vereinbart wird.





 

Comments


bottom of page