Einer der größten Preistreiber beim Immobilienkauf sind die Grundstückspreise. Das verwundert nicht weiter, denn Grund ist ein endliches Gut. Der Wohnungspreis besteht eben unter anderem auch aus dem Grundkostenanteil (ca. 25 - 30 % der Gesamtkosten). Diese versucht man, mit Baurechtsvereinbarungen zu reduzieren. Geht das?
Jein. Statt des Preises für Grund und Boden werden beim Baurecht monatliche Baurechtszinse im Rahmen der Betriebskosten verrechnet. Das klingt erstmal nach einer genialen Idee. Doch bevor man in Jubelstürme ausbricht, ein zweiter Blick lohnt sich nämlich jedenfalls.
Wenn Bauträger einem Baurechtsnehmer für die Ablöse des Baurechts nämlich fast den gleichen Betrag zahlen wie für den normalen Liegenschaftskaufpreis gezahlt werden würde, dann spart man am Ende: gar nichts. Noch absurder wird's, wenn durch den monatlichen Baurechtszins die Kosten am Ende des Tages jene eines Eigentumserwerbs übersteigen.
Oder wenn der Bauträger den Vorteil der geringen Gestehungskosten nicht weitergibt. Dazu kommt noch, dass Baurechte nicht ewig vergeben werden dürfen, diese sind zeitlich limitiert. Und wenn so ein Baurechtsvertrag nicht verlängert wird, dann wird es im Falle von begründetem Wohnungseigentum erst richtig kompliziert und ein Spaß für die involvierten Rechtsanwälte.
Erfolgsgeschichten sind vor allem aus dem gemeinnützigen Bereich bekannt, hier gibt es auch einiges an Erfahrung.
Fazit: Ja, Baurecht KANN eine gute Idee sein, Kosten zu senken. Muss aber nicht.
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