Schwiegermutter, Studienfreunde, Cousinen – die Freude über Besuche und Gäste ist normalerweise groß, aber wer hat schon den Platz, die Gäste auch über Nacht willkommen zu heißen?
Dann ist es natürlich sehr lässig, ein Gästeapartment als Gemeinschaftsraum zur Verfügung zu haben. Vor allem bei größeren Wohnanlagen ist das ein zusätzliches Zuckerl. Hier muss besonders auf die Einrichtung geachtet werden, eine entsprechend durchdachte Konzeption ist das Um und Auf für den Erfolg.
Die Verrechnung muss selbstverständlich nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Und auch die Rechnung für die Rentabilität ist nicht einfach, muss doch auch mitkalkuliert werden, dass der Raum auch nicht anderweitig verkauft oder vermietet werden kann.
Eine Überlegung dazu aber: Bei entsprechender Vertragsgestaltung könnten diese Apartments auch zumindest zum Teil über entsprechende Plattformen (deilma, airbnb) angeboten werden. Aber Achtung, hier gibt es seit Neuestem sehr umfangreiche gesetzliche Regelungen dazu.
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